Spenden
Spendenkonto:
Hypovereinsbank München
Kontoinhaber : Prana Hilfsprojekt
Kontonummer: 655 852 964
BLZ:
700 202 70
BIC:
HYVEDEMMXXX
IBAN: DE 63 700 202 700 655 852 964
Vermerk: STOCK-BILDUNG
Achtung: Bitte unbedingt Name und Anschrift im Verwendungszweck angeben!
Für Beträge über 200,00€ werden Spendenquittungen ausgestellt. Bei Beträgen bis 200,00€ reicht eine Bestätigung der Bank.
Ein entsprechenden Vordruck dafür finden Sie hier.
Sehr geehrte Spender,
die HypoVereinsbank hat sehr strenge Auflagen, was die Herausgabe Ihrer persönlichen Daten anbelangt. Sollten Sie Ihre Adresse bei der
Überweisung nicht in der Rubrik „Verwendungszweck“ mit angegeben haben, darf die Bank uns diese Information nicht weitergeben. Wir haben dann
von Ihnen keine Adresse. Sollten Sie also noch keinen Spendenbeleg bekommen haben, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung und nennen
Sie uns Ihren Namen, Ihre Adresse, die Höhe der Spende und – vor allem! - das Datum Ihrer Spende. eMail: linkhilfe@gmx.de
Ein Spendenformular zum Ausdrucken finden Sie hier.
Unterstützen Sie uns, damit alles weiter leben kann!
Durch das am 10.10.2007 verabschiedete Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sind einige Vorschriften zum
steuerlichen Spendenabzug geändert worden. So sind mit Wirkung ab 2007 Spenden an den Prana-Verein bei entsprechendem Nachweis
folgendermaßen steuerlich abziehbar:
a) Bei der Einkommensteuer bis zu einem Betrag von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder (bei Unternehmen) 4 ‰ der Summe der gesamten
Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter. Zuwendungen, die über diese Höchstbeträge hinausgehen, können in den
Folgejahren in Abzug gebracht werden.
b) Bei der Körperschaftsteuer bis zu einem Betrag von 20 % des Einkommens oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr
aufgewendeten Löhne und Gehälter. Zuwendungen, die über diese Höchstbeträge hinausgehen, können in den Folgejahren in Abzug gebracht werden
c) Bei der Gewerbesteuer sind die aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleisteten Zuwendungen bis zu einem Betrag von 20 % des Gewinns oder 4 ‰
der Summe der gesamten Umsätze und der im Wirtschaftsjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter abziehbar. Zuwendungen, die über diese
Höchstbeträge hinausgehen, können in den Folgejahren in Abzug gebracht werden.